Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in angemessener Entfernung aufstellen. Achten Sie dabei besonders auf den fließenden Verkehr.
Zuerst zählt die Sicherheit. Danach sollten Unfallstelle, Fahrzeuge und wichtige Daten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wenn es um den Fahrzeugschaden und ein Gutachten geht, begleiten wir Sie ab der Schadenmeldung weiter.
Bevor es um das Gutachten geht, müssen Unfallstelle und Beteiligte abgesichert sein. Gehen Sie nur so weit vor, wie es ohne zusätzliche Eigengefährdung möglich ist.
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck in angemessener Entfernung aufstellen. Achten Sie dabei besonders auf den fließenden Verkehr.
Bei Verletzten oder medizinischem Notfall Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
Übersichtsfotos von der Situation und Detailfotos der Schäden machen. Auch Kennzeichen, Unfallspuren und die Stellung der Fahrzeuge können wichtig sein.
Namen, Kontaktdaten, Kennzeichen und – soweit bekannt – Versicherungsdaten austauschen. Mögliche Zeugen mit Kontaktdaten notieren.
Sobald die unmittelbare Situation geklärt ist, geht es darum, den Fahrzeugschaden sauber zu dokumentieren und die nächsten Schritte vorzubereiten.
So bleibt der Ausgangszustand des Fahrzeugs nachvollziehbar. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, kann die Begutachtung nach Absprache auch am Fahrzeugstandort erfolgen.
Dieser Ablauf ist auf unserer gesamten Website bewusst einheitlich gehalten.
Telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder über unser Schadenformular.
In Nordheim oder nach Absprache am Standort des Fahrzeugs.
Schadenbilder, Fahrzeugdaten und erforderliche Kalkulationsdaten werden zusammengeführt.
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten; die weitere Verwendung stimmen wir mit Ihnen ab.
Für den weiteren Ablauf ist wichtig, ob der Schaden über die Haftpflichtversicherung eines anderen Unfallbeteiligten oder über die eigene Kaskoversicherung reguliert werden soll.
Wenn ein anderer Unfallbeteiligter für den Fahrzeugschaden haftet, geht es um die Regulierung über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dafür haben wir eine eigene Informationsseite mit den wichtigsten Punkten aufgebaut.
Haftpflichtschaden ansehenBei einem Schaden, der über die eigene Kaskoversicherung reguliert werden soll, richten sich Gutachterwahl und Ablauf nach dem Versicherungsvertrag und den jeweiligen Bedingungen.
Kaskoschaden ansehenNicht jeder kleine Schaden braucht automatisch ein umfangreiches Gutachten. Bei kleineren Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichen. Bei größeren, unklaren oder möglicherweise verdeckten Schäden kann die Begutachtung durch einen Unfallgutachter sinnvoll beziehungsweise für die Schadenregulierung erforderlich sein. Ob ein Gutachten notwendig ist und wer die Kosten trägt, hängt vom konkreten Schadenfall ab.
Am Standort Nordheim stehen zusätzliche technische Möglichkeiten zur Verfügung. Das kann helfen, wenn ein Schadenbereich genauer geprüft oder zugänglich gemacht werden muss.
Schaden melden oder Kfz-Gutachter Boxenstopp in Nordheim direkt kontaktieren.