Gutachter grundsätzlich selbst auswählen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung für einen Sachverständigen grundsätzlich nicht bindend.
Wenn ein anderer Unfallbeteiligter für den Fahrzeugschaden haftet, wird der Schaden grundsätzlich über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert. Als Kfz-Gutachter in Nordheim bei Heilbronn dokumentieren wir den Fahrzeugschaden und erstellen, soweit erforderlich, ein Haftpflichtgutachten für die weitere Schadenregulierung.
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Unfallbeteiligter für Ihren Fahrzeugschaden haftet. In diesem Fall richtet sich der Schadenersatzanspruch grundsätzlich gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie für einen erforderlichen Schadennachweis grundsätzlich einen geeigneten Kfz-Sachverständigen selbst auswählen. Bei kleineren Bagatellschäden kann statt eines Gutachtens ein Kostenvoranschlag mit Fotos genügen. Bei Teilschuld oder ungeklärter Haftung kann die Kostentragung anteilig oder anders ausfallen.
Die Schadenregulierung hängt immer vom konkreten Unfallhergang, der Haftung und dem tatsächlichen Schadenumfang ab. Deshalb formulieren wir diese Punkte bewusst nicht als pauschale Garantie.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist ein Vorschlag der gegnerischen Versicherung für einen Sachverständigen grundsätzlich nicht bindend.
Soweit die Gegenseite für den Schaden haftet, gehören die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens grundsätzlich zu den ersatzfähigen Schadenpositionen.
Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag zusammen mit Fotos ausreichend sein. Die Einordnung sollte sich am konkreten Schadenbild orientieren.
Wenn eine Mitschuld besteht, können Schadenersatz und erstattungsfähige Nebenkosten entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden.
Wir halten den Ablauf für Sie möglichst übersichtlich. Zusätzliche Angaben zur Gegenseite oder Versicherung müssen beim ersten Kontakt noch nicht vollständig vorliegen.
Telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder über unser Schadenformular.
In Nordheim oder nach Absprache am Standort des Fahrzeugs.
Schadenbilder, Fahrzeugdaten und erforderliche Kalkulationsdaten werden zusammengeführt.
Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten; die weitere Verwendung stimmen wir mit Ihnen ab.
Welche Werte und Feststellungen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Schadenfall ab. Das Gutachten wird deshalb nicht nach einem starren Textmuster erstellt.
Beschädigte Fahrzeugbereiche werden fotografisch und sachlich dokumentiert.
Die voraussichtlichen Reparaturkosten werden für den Schadenfall kalkuliert.
Eine merkantile Wertminderung kann berücksichtigt werden, wenn sie im Einzelfall vorliegt.
Bei entsprechendem Schaden können Wiederbeschaffungs- und Restwert relevant werden.
Soweit erforderlich, können Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer aufgenommen werden.
Bei passendem Schadenbild können zusätzliche Prüfungen am Standort Nordheim sinnvoll sein.
Für den ersten Kontakt reichen die wichtigsten Angaben. Weitere Informationen können ergänzt werden, sobald sie vorliegen.
Sie müssen die gegnerische Versicherung oder Schadenummer beim ersten Kontakt nicht zwingend kennen. Unser Formular trennt deshalb Pflichtangaben von freiwilligen Zusatzdaten.
Fahrzeugschein und Schadenbilder können zusätzlich per WhatsApp oder E-Mail übermittelt werden.
Haftpflichtschaden meldenDie Schadenaufnahme kann nach Absprache vor Ort erfolgen. Wenn der Schaden eine weitergehende technische Prüfung sinnvoll macht, bietet der Standort in Nordheim zusätzliche Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie Kfz-Gutachter Boxenstopp in Nordheim und schildern Sie uns den Schadenfall.