Kaskoschaden · Heilbronn / Nordheim

Begutachtung bei Kaskoschäden in Heilbronn und Nordheim.

Bei einem Kaskoschaden über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung bestimmen die Versicherungsbedingungen, wie die Begutachtung abläuft. Kfz-Gutachter Boxenstopp in Nordheim bei Heilbronn kann Fahrzeugschäden aufnehmen und technisch prüfen. Ob ein von Ihnen beauftragtes Kaskogutachten vorgesehen und erstattungsfähig ist, sollte vorab mit Ihrer Versicherung geklärt werden.

Dokumentation eines Fahrzeugschadens für einen Kaskoschaden
Kfz-Gutachter Boxenstopp in Nordheim bei Heilbronn – Schadenaufnahme am Standort oder nach Absprache auch am Fahrzeugstandort.
1 Vertrag prüfenTeil- oder Vollkasko und mögliche Vorgaben klären.
2 Schaden meldenVersicherung möglichst früh über den Schaden informieren.
3 Begutachtung abstimmenVor eigenem Gutachten Kostenübernahme und Vorgehen klären.
Wichtiger Unterschied

Kaskoschaden ist nicht dasselbe wie ein Haftpflichtschaden.

Beim Haftpflichtschaden geht es um Schadenersatz gegenüber einem anderen Unfallbeteiligten beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem Kaskoschaden besteht dagegen ein vertraglicher Anspruch gegenüber der eigenen Kaskoversicherung.

Vor einem selbst beauftragten Gutachten: Prüfen Sie zuerst die Bedingungen Ihres Kaskovertrags oder stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Versicherung ab. Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden kann die Versicherung bei Kaskoschäden Vorgaben zur Begutachtung, Reparatur oder Werkstattwahl machen.
Teilkasko & Vollkasko

Welche Kaskoversicherung kann betroffen sein?

Welche Schäden tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus Ihrem konkreten Vertrag. Die folgenden Beispiele dienen nur zur Orientierung.

Teilkasko

Bestimmte versicherte Schadenereignisse

Je nach Vertrag können beispielsweise Glasbruch, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder bestimmte Tier- und Elementarschäden versichert sein. Maßgeblich sind immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Vollkasko

Zusätzlicher Schutz für Unfallschäden

Die Vollkasko umfasst zusätzlich zum Teilkaskoschutz typischerweise auch selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismusschäden. Auch hier gelten Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Vor der Begutachtung

Drei Punkte sollten zuerst geklärt sein.

So vermeiden Sie, dass eine technisch sinnvolle Schadenaufnahme später nicht zum vereinbarten Regulierungsweg Ihrer Versicherung passt.

1

Schaden der Versicherung melden

Melden Sie den Kaskoschaden zeitnah und halten Sie sich an die im Vertrag vorgesehenen Melde- und Mitwirkungspflichten.

2

Gutachtervorgaben klären

Fragen Sie, ob die Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragt oder ob ein von Ihnen beauftragtes Gutachten akzeptiert beziehungsweise bezahlt wird.

3

Werkstattbindung prüfen

Wenn im Vertrag eine Werkstattbindung vereinbart wurde, können Vorgaben zur Reparatur oder zur Auswahl des Reparaturbetriebs bestehen.

Wichtig: Vorgaben Ihrer Kaskoversicherung.

Bei Teil- und Vollkasko können Begutachtung, Werkstattbindung und Kostenerstattung vom individuellen Vertrag abhängen. Klären Sie deshalb vor Beauftragung eines eigenen Gutachtens mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden.

Wenn die Begutachtung geklärt ist

So läuft die Schadenaufnahme bei Boxenstopp ab.

Wenn feststeht, dass die Schadenaufnahme durch uns sinnvoll und mit dem gewünschten Regulierungsweg vereinbar ist, bleibt unser Ablauf genauso klar wie auf den anderen Seiten.

1

Schaden melden

Telefonisch, per WhatsApp, E-Mail oder über unser Schadenformular.

2

Fahrzeug begutachten

In Nordheim oder nach Absprache am Standort des Fahrzeugs.

3

Schaden auswerten

Schadenbilder, Fahrzeugdaten und erforderliche Kalkulationsdaten werden zusammengeführt.

4

Gutachten erhalten

Nach Fertigstellung erhalten Sie das Gutachten; die weitere Verwendung stimmen wir mit Ihnen ab.

Technische Prüfung

Mehr Möglichkeiten am Standort Nordheim.

Wenn sich der Schaden nicht allein von außen beurteilen lässt, stehen am Standort zusätzliche technische Möglichkeiten zur Verfügung.

Fahrzeug auf Hebebühne zur Prüfung eines Kaskoschadens
HebebühneUnterboden und tiefer liegende Bereiche zugänglich machen.
Achsvermessung bei einem Kaskoschaden
AchsvermessungBei geeignetem Schadenbild Achs- und Fahrwerksgeometrie prüfen.
Fahrzeugdiagnose im Rahmen einer Kaskoschadenprüfung
FahrzeugdiagnoseElektronische Systeme bei Bedarf in die Prüfung einbeziehen.
Freilegung eines verdeckten Kaskoschadens
FreilegungVerdeckte Schadenbereiche bei Bedarf zugänglich machen und dokumentieren.
Häufige Fragen

Fragen zum Kaskoschaden.

Sollte ich den Kaskoschaden vor einer Reparatur mit meiner Versicherung abstimmen?
Ja, melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Kaskoversicherung und beachten Sie die Bedingungen Ihres Vertrags, insbesondere mögliche Werkstattbindung oder Vorgaben zur Begutachtung. Klären Sie vor der Reparatur, welche Schritte der Versicherer verlangt.
Darf ich bei einem Kaskoschaden den Gutachter selbst auswählen?
Das lässt sich nicht pauschal wie beim Haftpflichtschaden beantworten. Bei Kaskoschäden richten sich Gutachterwahl und Begutachtungsverfahren nach dem eigenen Versicherungsvertrag. Die Versicherung kann vorgeben, ob und durch wen der Schaden begutachtet wird.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Kaskoschaden?
Das hängt vom Vertrag und von der Abstimmung mit der Versicherung ab. Bevor Sie ein eigenes Gutachten kostenpflichtig beauftragen, sollte die Kostenübernahme geklärt werden.
Was bedeutet Werkstattbindung?
Bei vereinbarter Werkstattbindung kann der Versicherungsvertrag vorsehen, dass die Reparatur über bestimmte Partnerbetriebe oder nach bestimmten Vorgaben abgewickelt wird. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen, bevor eine Reparatur beginnt.
Was sollte ich bei Hagel- oder Sturmschäden tun?
Dokumentieren Sie den Schaden und melden Sie ihn zeitnah Ihrer Versicherung. Diese kann festlegen, ob und wie der Schaden begutachtet wird. Bei vielen gleichzeitigen Hagelschäden werden teilweise Sammelbegutachtungen organisiert.
Kann Boxenstopp den Schaden trotzdem technisch prüfen?
Ja. Wenn das Vorgehen mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Ihrem Vertrag geklärt ist, können wir den Fahrzeugschaden in Nordheim oder nach Absprache am Fahrzeugstandort aufnehmen. Am Standort stehen zusätzliche technische Prüfmöglichkeiten zur Verfügung.

Kaskoschaden in Heilbronn oder Umgebung?

Versicherungsvorgaben geklärt? Dann können wir die Schadenaufnahme und Begutachtung abstimmen.